Projektverträge
„Projekt“ ist ein Begriff.
Es handelt sich in der Regel um eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die zu einem definierten Projektziel führen sollen.Projektziel kann beispielsweise sein, ein Kraftwerk zu errichten, dieses zu betreiben und Strom zu verkaufen.
Typischerweise erfordert die Entwicklung und Durchführung eines Projektes die Beteiligung von mehreren Unternehmen oder Personen. Ein Projekt kann als fertiges Projekt von einem Projektentwickler erworben werden oder aber von dem oder den Beteiligten selbst entwickelt und umgesetzt werden. In der Regel ist es erforderlich, extern Sachen und Dienstleistungen zur Umsetzung des Projektes zu erwerben. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist die Sicherstellung der Finanzierung des Projektes mit Eigen- und/oder Fremdkapital.
Die sachliche Komplexität eines Projektes spiegelt sich wieder in der Notwendigkeit, entsprechende Verträge mit unterschiedlichsten Beteiligten abzuschließen. Das gilt sowohl für die intern beteiligten Unternehmen und Privatpersonen als Träger des Projektes als auch für externe Beteiligte.
Bereits die interne Strukturierung eines Projektes ist ein hoch komplexer Vorgang. Es stellt sich in der Regel die Frage, wer bringt welche Geld-, Sach- und die Dienstleistung ein, wie werden diese bewertet und in welcher Form werden die Leistungen an wen erbracht und wie wird dies sichergestellt, um den Projekterfolg zu gewährleisten. Es ist zu klären, in welcher Organisationsform das Projekt durchgeführt werden soll. Je nach Wunsch und Entscheidung der Beteiligten stehen eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Je nach Intensität der geplanten Zusammenarbeit und des Projektziels kann die Gründung einer gemeinsamen Zweckgesellschaft in Frage kommen, der Abschluss einer Joint Venture-Vereinbarung, einer Kooperationsvereinbarung oder auch einer Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen.
Extern kann der Erwerb eines Grundstücks in Frage kommen, der Abschluss von Generalübernehmer- und Lieferverträgen unterschiedlichster Art sowie der Abschluss von Abnahmeverträgen mit den zukünftigen Kunden. Die Finanzierung muss durch die Aufbringung von Eigenkapital und/oder den Abschluss von Finanzierungsverträgen sichergestellt werden.
Insgesamt stellt ein Projekt ein Vorhaben mit hoher Beratungsintensität dar. Die Kunst besteht darin, die Interessen aller Projektbeteiligten ausgewogen zu berücksichtigen und insgesamt sämtliche Vertragswerke auf einander abzustimmen, damit keine Widersprüche entstehen und der Projekterfolg gesichert wird.
Durch Begleitung und Strukturierung einer Vielzahl von Projekten in unterschiedlichen Industriebereichen verfügen wir hier über eine hohe Kompetenz. Zusammen mit den Mandanten und den vorhandenen Beratern strukturieren wir den Projektplan und entwerfen und verhandeln die notwendigen Verträge für die Umsetzung des Projektes.
Dies beinhaltet zum Beispiel die Strukturierung einer Projektgesellschaft mit den erforderlichen Gesellschafts- und Beteiligungsverträgen sowie den Entwurf und die Verhandlung von Liefer- und Abnahmeverträgen.
Aufgrund der Vielzahl der möglichen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich projektabhängig ergeben, können wir hier nur einen Ausschnitt aus unserem Leistungsspektrum darstellen:
Strukturierung von
- Projektgesellschaftsverträgen
- Projektbeteiligungsverträgen
- Projektkaufverträgen
- Joint Venture-Vereinbarungen
- Kooperationsvereinbarungen
- Generalübernehmer- und Generalplanerverträgen
- Finanzierungsvereinbarungen
- Liefer- und Abnahmeverträgen sowie Lizenzverträgen
- Immobilienkaufverträge
- Optionsverträge
- Projektstrukturberatung
- Verhandlung mit Vertragspartnern und Behörden