Prozessführung/ Schiedsgericht
Auf der Basis unserer langjährigen und weitreichenden Kompetenz auf unseren Kernberatungsfeldern führen wir für unsere Mandanten Prozesse sowohl vor den ordentlichen Gerichten, den Arbeits- und Finanzgerichten und insbesondere vor Schiedsgerichten.
Die weitreichende Erfahrung bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen gibt Sicherheit bei der Einschätzung der Sach- und Rechtslage sowohl in Aktiv- als auch in Passivprozessen.
Grundlage einer erfolgreichen Prozessführung ist in jedem Fall eine detaillierte Aufarbeitung der Sachverhalte, die zur Entscheidung stehen. Erst danach kommt die spezifische rechtliche Würdigung. Dies gilt bei ordentlichen Gerichten ebenso wie vor Schiedsgerichten. Bei letzteren gibt es nur eine Instanz, die endgültig entscheidet. Das von den Parteien selbst ausgewählte Gericht ist in der Regel besonders kompetent. Wir favorisieren daher Schiedsgerichtsverfahren. Sie führen in einem überschaubaren Zeitraum zu endgültigen und abschließenden Ergebnissen.
Wir können auf eine extrem hohe Quote an erfolgreich durchgeführten Aktiv- wie auch Passivprozessen zurückblicken.