Steuerrecht/ Steuerstrafrecht
- Vertretung und Beratung von Unternehmen, Vorständen, Geschäftsführern und natürlichen Personen in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren zur Abwehr von Nachbesteuerung, nachträglicher Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen und Bestrafung. Verhandlung mit Finanzverwaltung, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft. Vertretung in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht.
- Präventive steuerrechtliche Beratung zur Vermeidung eines Steuerstrafverfahrens. Beratung zur Fragen der Selbstanzeige, insbesondere in so genannten Fällen von Banken-CDs mit der Offenbarung von Kundendaten.
- Vertretung und Beratung von Unternehmen und natürlichen Personen bei Einspruchs- und finanzgerichtlichen Verfahren mit unterschiedlichen Streitgegenständen.