Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht
Durch die Verschärfung und Neueinführung von Straftatbeständen im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht sind immer häufiger Unternehmen und auch Privatpersonen von Ermittlungs- und Strafverfahren betroffen. Im klassischen Steuerfahndungsverfahren betreuen wir von der Durchsuchung bis zur Einigung oder, falls eine solche nicht in Betracht kommen sollte, im Rahmen der Strafverteidigung in der gerichtlichen Hauptverhandlung. Ferner vertreten wir unsere Mandanten in allen strafrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren, wie z. B. Beschwerden, Berufung und Revision.
In jüngerer Zeit nimmt die Präventivberatung einen immer größeren Bereich der Tätigkeit ein. Es geht darum, Risikokonstellationen möglichst frühzeitig zu erkennen.
Ist es bereits zur Hinterziehung gekommen, bereiten wir für unsere Mandanten strafbefreiende Selbstanzeigen komplett vor, begleiten durch das gesamte Verfahren bis zur Anerkennung der eingetretenen Straffreiheit.
Regelmäßig wird das Steuerstrafverfahren durch ein Steuerstreitverfahren begleitet, dessen Betreuung wir aus einer Hand oder in Zusammenarbeit mit dem vorhandenen Steuerberater übernehmen. Einige unserer Anwälte sind in der Finanzverwaltung tätig und mit der einschlägigen Materie befasst gewesen. Sie können daher auf Kompetenz zählen.
Unser Leistungsspektrum:
- Beratung bei Betriebsprüfung und Steuerfahndung
- Selbstanzeigeberatung und Nacherklärungen
- Unternehmens- und Individualverteidigung in allen Phasen steuerrechtlicher Ermittlungs- und Strafverfahren
- Compliance – Beratung – Richtlinien und Konzepte zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken im Unternehmen