DR. PHILIPP WIENGARTEN*
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht des Deutschen Anwaltsvereins e.V.
Zertifizierter GmbH-Berater (Deutsches Anwaltsinstitut e.V.)
*Freier Mitarbeiter
Tel.: +49 2506 821-0
Fax: +49 2506 821-144
rechtsanwaelte@dr-wiengarten.de
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- Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälische Wilhelms-Universität Münster mit Auslandstrimester am Int. College St. Clare's Oxford, England
- Promotion im Steuerrecht an der Universität zu Köln – Institut für Steuerrecht Prof. Dr. Johanna Hey
- Halbjährige Tätigkeit bei der Wirtschaftskanzlei Hill, Kertscher & Wharton LLP, Altlanta/Ft. Lauderdale, USA
- Einjährige Tätigkeit bei der international tätigen Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, Schwerpunkt Gesellschaftsrecht/M&A
- Absolvent der notariellen Fachprüfung
- Fremdsprachen: Englisch
Tätigkeitsschwerpunkte/Referenzen
Führung von diversen Aktiv- und Passivprozessen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und vor Schiedsgerichten (DIS / ICC Germany):
- in Organhaftungsverfahren für und gegen die Geschäftsführung von GmbHs / GmbH & Co. KGs; den Vorstand / Aufsichtsrat von (börsennotierten) Aktiengesellschaften (§ 43 Abs. 2 GmbHG; § 64 GmbHG; § 130a HGB; § 41 Abs. 1 S. 2 GmbHG; § 93 AktG und § 116 AktG).
- im Zusammenhang mit Gesellschafter- und Organstreitverfahren bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften. Insbesondere hohe Expertise und umfangreiche fachanwaltliche Erfahrung in einer erheblichen Vielzahl von Prozessen der Beschlussanfechtung und der Erhebung von Nichtigkeitsklagen gegen GmbH-Gesellschafterbeschlüsse, insbesondere hinsichtlich der Zwangseinziehung von GmbH-Geschäftsanteilen aus wichtigem Grund / Tod eines Gesellschafters (inklusive einstweiliger Verfügungsverfahren zur Eintragung von Widersprüchen in die Liste der Gesellschafter nach Zwangseinziehung, § 16 Abs. 3 GmbHG) und der Abberufung von Gesellschafter-Geschäftsführern und Fremdgeschäftsführern.
- zur Geltendmachung bzw. Abwehr von Abfindungsansprüchen des Gesellschafters aufgrund des Ausscheidens aus einer Kapital- und / oder Personengesellschaft.
- zur Geltendmachung bzw. Abwehr von Auskunfts- und Einsichtsrecht des GmbH-Gesellschafters (§§ 51a, b GmbHG).
- im Zusammenhang mit GmbH-Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsverträgen, insbesondere der streitigen Rückabwicklung aufgrund von vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzungen und der Geltendmachung von vertraglichen Garantiehaftungs- und Kaufpreisanpassungsansprüchen (insbesondere Bilanzgarantiehaftung).
- zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Handelsvertretervertragsverhältnissen (§§ 84 ff. HGB), inklusive der Verhandlung und Erstellung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen und Aufhebungsverträgen, der Geltendmachung bzw. Abwehr von Handelsvertreterausgleichsansprüchen (§ 89b HGB) / Delkrederehaftung und dem Anspruch auf Erteilung von Buchauszügen (§ 87c HGB).
Umfassende außergerichtliche gesellschaftsrechtliche Beratung und Unterstützung von Geschäftsführern bei Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts
- im Zusammenhang mit Gesellschafterstreiten sowie der Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen, insbesondere dem Entwurf von komplexen Gesellschafterbeschlüssen, der Mediation zwischen den Gesellschaftern, der Leitung oder Begleitung von Gesellschafterversammlungen als Versammlungsleiter und / oder Protokollführer.
- zur Vermeidung von Organhaftungsansprüchen und einer strafrechtlichen Haftung des Geschäftsführers im Zusammenhang mit einer drohenden Insolvenz der Gesellschaft (§ 64 GmbHG, § 130a HGB, § 15a InsO, § 266a StGB, §§ 283a - d StGB).
Professionelle Konzeption, fachanwaltliche Beratung und Verhandlung von
- Gesellschaftsverträgen und Geschäftsordnungen von Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts.
- Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsverträgen (Share Deal) und Unternehmenskaufverträgen (Asset Deal).
- Handelsmaklerverträgen (§§ 93 ff. HGB) im Zusammenhang mit der Vermittlung von Projektverträgen / Industrieprojekten.