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Dr. Wiengarten
Rechtsanwälte und Notare
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Organhaftung (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte)

Eine nahezu unüberschaubare Anzahl von Gesetzen, Verordnungen und auch innerbetrieblichen Regelungen (beispielsweise Geschäftsordnungen) führt zu einem nicht zu unterschätzenden Haftungspotential für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und auch mittlerweile für Beiräte.

In der täglichen Praxis wird nicht zuletzt aus Unkenntnis gegen Regeln verstoßen mit der Folge, dass eine persönliche Haftung des Organs begründet werden kann.

Besonders kritisch wird es dann, wenn sich das Unternehmen in einer Krise befindet. Der um das Unternehmen besorgte Geschäftsführer oder Vorstand löst noch eine Zahlung aus oder gibt noch eine Bestellung auf, häufig in Unkenntnis der Tatsache, dass er gegen zwingende gesetzliche Regelungen des Insolvenzrechts und des Gesellschaftsrechts verstößt. Die Folge ist der persönliche Regress.

Wer glaubt, durch eine D&O Versicherung (Directors & Officers Versicherung) aller Sorgen ledig zu sein, wird in der Praxis oft bitter enttäuscht. Er wird bemerken, dass die D&O Versicherung nicht sein Partner ist, sondern in erster Linie bestrebt ist, keinen Schadensersatz zu leisten. Liegt vorsätzliches Handeln vor, ist eine Leistung der Versicherung ausgeschlossen. Dabei wird vorsätzliches Handeln durch die Gerichte schneller angenommen als gemeinhin bekannt. Darüber hinaus sind zahlreiche Fälle bekannt, dass Organe gerade wegen des Bestehens einer D&O Versicherung verklagt wurden, weil der Gläubiger von einer sicheren Bonität des versicherten Organs ausging. Wenn dann der Versicherungsschutz tatsächlich versagt wird, steht das Organ allein auf weiter Flur.

Es gilt daher, bereits im Vorfeld Fehler zu vermeiden und in einem Haftungsfall kompetent beraten und vertreten zu werden.

Aufgrund unserer besonderen Expertise im Gesellschafts-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bieten wir hier eine umfassende Beratung und Vertretung sowohl außerprozessual als auch prozessual an.

Unser Leistungsspektrum: